Morgen startet ein neues Jahrzehnt – ob es die goldenen 20er werden? Wir werden es sehen.
Wie in jedem Jahr freuen wir uns auf einen tollen Jahreswechsel. Wie viele andere auch wird es bei uns ein leckeres Raclette geben. Und natürlich werden wir auch das ein oder andere Getränk zu uns nehmen. Sei es mit Alkohol oder ohne.
Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn wir unsere Kinder mal vom Sekt oder Bier probieren lassen? Mir ist schon klar, dass nun gleich wieder die Moralkeule geschwungen wird. Deshalb ein kleiner Disclaimer: Nein, natürlich sollten Kinder keinen Alkohol trinken. Alkohol ist ein Zellgift. Alkohol ist für Kinder ganz besonders gefährlich. Das ist alles keine Frage. Ich werde auch nicht dazu tendieren, euch generell dazu zu ermuntern eurem Kind Alkohol zu geben. Das wäre natürlich falsch.
Doch habe ich ja auch eine gewisse Aufklärungspflicht. Und wenn eure Kinder schon älter sind, dann warten wahrscheinlich demnächst auf euch die ersten Partys in eurem Haus. Und wenn wir mal ehrlich sind, da gab es früher bei uns auch als Kind Alkohol. Deshalb möchte ich euch kurz die aktuellen Regeln vom 31.12.2019 zum Thema Jugendschutz Alkohol vorstellen. Ich war dreizehn, als ich bei meinem Kumpel Jens Bananenlikör und Gilde Pilsener probiert habe. Reichte dann auch erstmal. Aber was fühlte ich mich cool.
Erlaubt war das natürlich nicht. Auch heute noch ist sowohl der Verkauf als auch das zur Verfügung stellen von Alkohol an Kinder unter 14 Jahren verboten. Das wird wohl jeder wissen.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit Alkohol. So sagt das Gesetz klar aus, das Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keinerlei Alkohol zu sich nehmen dürfen. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren darf ein Jugendlicher dann Bier und Wein trinken und erst ab der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, dürfen hochprozentige Alkoholika wie Schnaps konsumiert werden. Gaststätten, welche Alkohol an Minderjährige ausschenken und Geschäfte, welche das Jugendschutzgesetz missachten und Alkohol an nicht berechtigte Personengruppen verkaufen, müssen mit drastischen Strafen rechnen.
In Begleitung von uns Eltern dürfen unsere Kinder auch schon ab 14 Jahren Bier, Wein oder Sekt trinken. Das gilt also auch für private Parties. Ob das sinnvoll ist, das sollte jeder selbst für sich bewerten.
Weitere Infos zu den gesundheitlichen Risiken beim Alkoholkonsum für Kinder findet ihr hier. https://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/informationen-fuer-eltern/was-eltern-wissen-sollten/
Was passiert aber, wenn man als sorgeberechtigte Eltern den Jugendschutz missachtet? Hoffentlich nichts, aber sollte ein Kind eine Alkoholvergiftung erleiden, dann könnte dies den Straftatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen erfüllen. Aber nur, wenn man vom Alkoholkonsum der Kinder wusste und bewusst weggeschaut hat. Das sollte man aber ohnehin nicht machen. Lasst Eure Kinder Erfahrungen machen, aber habt stets ein Auge auf Sie. Auch wenn sie im nächsten Jahrzehnt erwachsen werden.
Genießt den Jahreswechsel.
Euer Elternanwalt – Andreas-Oliver Meyer