Na, wie war Weihnachten bei Euch? Gut, der Magen ist sicherlich gefüllt bis zum Zerbersten. Geschenke? Ja, das ist der größte Nachteil am Eltern sein – die gibt es nur noch für die Kinder. Aber ist das mit den Geschenken für die Kinder eigentlich alles so einfach? Darf man Kindern einfach Geld schenken? Und was wäre mit einer Mofa?
Auch meine Familie und ich haben die Weihnachtstage mit unglaublich leckerem Essen und einem Geschenke-Marathon innerhalb der Familie verbracht. Ich liebe Weihnachten einfach dafür, dass die Familie zusammenkommt. Und natürlich liebe ich Weihnachten auch für die Geschenke und das Gesicht meines Sohnes, wenn er die Pakete öffnet. Leider war auch dieses Jahr wieder Geld bei den Geschenken dabei. Und deshalb stellte ich mir die Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Und wie fast immer ist die Antwort – kommt drauf an.
Grundsätzlich ist es so, dass wir Eltern dafür verantwortlich sind, was unsere Kinder bekommen. Kinder unter 7 Jahren sind juristisch gesehen nicht geschäftsfähig. Sie dürfen deshalb nichts kaufen und keine Verträge eingehen. Wenn Ihr Eure 6 Jahre alten Kinder also beim nächsten Mal zum Bäcker schickt, dann könntet ihr anschließend theoretisch zur Bäckereifachverkäuferin gehen und das Geld zurück verlangen, denn Sie hätte Eurem Kind die Brötchen nicht verkaufen dürfen.
Wenn Euer Kind dann 7 Jahre alt wird, dann wird es bis zum 18. Geburtstag für uns Juristen “beschränkt geschäftsfähig”. Das heißt, dass die Jugendlichen und Kinder Geschäfte eingehen können, diese aber so lange unwirksam sind, bis die Eltern diese genehmigt haben. Und damit können wir uns auch Zeit lassen. Für Eltern ist das ganz wichtig zu wissen. Das gilt nämlich unter anderem auch für In App Käufe auf dem Handy.
Aber nun zu den Geschenken: Es gibt zwei Ausnahmen von “Rechtgeschäften”, die keine Zustimmung brauchen. Taschengeldgeschäfte und Geschäften, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Was wir Juristen damit sagen wollen ist eigentlich folgendes – Man kann einem Kind dann etwas schenken, wenn das Kind oder der Jugendliche keine rechtlichen Nachteile hat. Beim Geld sollte das unproblematisch sein. Anders ist es allerdings, wenn es sich um Geschenke handelt, die für das Kind auch Verpflichtungen begründen. Wenn Oma zum 16. Geburtstag einen Motorroller schenkt, dann muss der ja versichert werden. Und die Versicherung ist ein Nachteil, also dürfte auch das Schenken des Mofas unzulässig sein. Oder wenn Opa ein Probeabo für einen Tanzkurs schenkt, der sich danach in einen Kurs mit 24 Monaten Laufzeit umwandelt, dann ist das genau so problematisch wie ein Smartphone mit Handyvertrag. Auch solche Geschenke sind also schlecht, denn sie haben einen Nachteil für die Kinder. Insofern kann man Kindern auch keine Häuser schenken. Hier sind die Grundsteuern ein Nachteil. Aber da kommen wir weg vom Weihnachtsfest.
Am besten sind also die klassischen Spielzeuge unter dem Tannenbaum. Da kann der Schenkende nichts falsch machen. Die haben je nach Lautstärke nur Nahcteile für die Eltern. Davon können meine Frau und ich nun ein Lied singen.